Bischöfe verabschieden Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts

Bewegt sie sich doch?

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts beschlossen. Es scheint, dass ein stetiger Druck selbst auf die Römisch-Katholische Kirche so wirken kann, dass wir hier Bewegung in einem Feld des parallelen Arbeitsrechts erleben können.

„Allerdings kann es sich hier nur um einen ersten Schritt zu einem diversen und diskriminierungsfreien Arbeitsumfeld handeln“, so Politikvorstand Alf Spröde, „da es sich bei dieser Neufassung zum einen NUR um eine Empfehlung handelt, die in dieser Form von den einzelnen (Erz-)Bistümern eigenständig rechtgültig umgesetzt werden müssen, zum anderen lässt die Formulierung der Neufassung (Art 7) auch noch zu viel Interpretationsspielraum zu, um hier wirkliche Rechtssicherheit für Queere Menschen zu erkennen.“

Der Völklinger Kreis steht hier weiterhin an der Seite von #outinchurch um die weitere Entwicklung und besonders die Umsetzung des erneuerten Arbeitsrechts in der Römisch-Katholischen Kirche in Deutschland kritisch zu begleiten.