Schwule Führungskräfte begrüßen Gesetzentwurf zur Entschädigung der Opfer des Paragraphen 175

Der Völklinger Kreis (VK) begrüßt, dass das Kabinett heute endlich den Gesetzentwurf zur Rehabilitation und Entschädigung der Opfer des Paragraphen 175 beschlossen hat.

„Notwendig ist nun ein zügiges parlamentarisches Verfahren, das noch offen für Verbesserungen sein sollte“, erklärt VK-Vorstandsmitglied Alf Spröde für den Berufsverband schwuler Führungskräfte und Selbständiger.

Für viele Betroffene sei nicht nur durch die Verurteilung selbst, sondern auch durch die dauernde Angst vor Verfolgung das Leben zur Qual geworden. Spröde ergänzt: „Diese Menschen haben oft nicht die Karriere gemacht, die sie machen wollten. Die ständige Angst sich zu exponieren, erkannt zu werden, hat zu Existenzen im Schatten geführt. Oft sind Homosexuelle nicht verhaftet worden, haben aber dennoch heute weniger zum Leben als sie es sich eigentlich hätten erarbeiten können. Viele leben heute in Einsamkeit und relativer Armut. Deshalb ist es für uns wichtig, dass die Entschädigung auch als Rente ausgezahlt werden kann und die Auszahlung nicht auf Altersrente und Sozialleistungen angerechnet wird.“