Fünf politische Forderungen des Berufsverbands VK e. V.
1. Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz
Wir setzen uns ausdrücklich für die Aufnahme der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ein.
Ziel ist die klare verfassungsrechtliche Verankerung des bestehenden Schutzanspruchs und die sichtbare Stärkung des Diskriminierungsschutzes. Eine solche Ergänzung schafft Rechtssicherheit, stärkt die Bindungswirkung für staatliches Handeln und setzt ein eindeutiges Signal für Gleichbehandlung in allen gesellschaftlichen Bereichen, einschließlich der Arbeitswelt.
2. Sicherung der Rechte von trans- und nicht-binären Beschäftigten
Die Rechte von trans- und nicht-binären Beschäftigten müssen verlässlich geschützt werden. Das Selbstbestimmungsgesetz ist in seiner Zielsetzung zu sichern und rechtsstaatlich umzusetzen.
Maßnahmen, die auf eine gesonderte Erfassung oder Registrierung von trans- oder nicht-binären Personen hinauslaufen, lehnen wir ab. Schutz und Teilhabe dürfen nicht durch zusätzliche Offenlegungspflichten oder strukturelle Sonderbehandlungen gefährdet werden.
Rechtssichere und stabile Rahmenbedingungen sind Voraussetzung für Planungssicherheit in Unternehmen und für den Schutz der betroffenen Beschäftigten.
3. Diskriminierungsfreiheit beim Einsatz algorithmischer Systeme
Beim Einsatz algorithmischer Systeme, insbesondere in Bewerbungs- und Auswahlverfahren, muss gewährleistet sein, dass keine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung aufgrund sexueller Identität oder geschlechtlicher Identität erfolgt.
Unternehmen benötigen klare Prüf- und Transparenzstandards, um Diskriminierungsrisiken zu erkennen und auszuschließen. Der Schutz vor Diskriminierung ist auch in digitalisierten Entscheidungsprozessen uneingeschränkt sicherzustellen.
4. Diskriminierungsfreie und inklusive Kommunikation
Unternehmen und Behörden sollen eine diskriminierungsfreie und respektvolle Kommunikation gewährleisten. Dazu gehört die Möglichkeit einer geschlechtsneutralen und inklusiven Ansprache.
Sprachliche Praxis ist Teil professioneller Organisationskultur. Sie trägt zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten bei und fördert ein Arbeitsumfeld, das von Respekt und Gleichbehandlung geprägt ist.
5. EU-weite Harmonisierung des Antidiskriminierungsschutzes
Die vollständige und einheitliche Umsetzung der EU-Richtlinie 2000/78/EG in allen Mitgliedstaaten ist sicherzustellen.
Antidiskriminierungsschutz darf nicht vom Wohn- oder Arbeitsort innerhalb der Europäischen Union abhängen. Ein harmonisierter Rechtsrahmen stärkt die Mobilität von Fachkräften, schafft Planungssicherheit für international tätige Unternehmen und fördert einen integrierten europäischen Arbeitsmarkt.




