Um der Betroffenen willen: schnell entschädigen
Völklinger Kreis fordert schnellen Beschluss des Entschädigungs- und Rehabilitationsgesetzes für aufgrund des §175 verurteilte Männer
Der Völklinger Kreis (VK), der Berufsverband schwuler Führungskräfte und Selbständiger, hat im Rahmen der Verbändebeteiligung den Referentenentwurf zum StrRehaHomG an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geschickt. Der Verband lobt die Dynamik, mit der dieses Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten soll.
VK-Vorstand Alf Spröde sieht das als unabdingbar:
„Die Generation, die am stärksten von der beschämenden Rechtsprechung betroffen war, ist heute hochbetagt. Viele der damals Verfolgten und Verurteilten leben nicht mehr. Das Wichtigste ist es, die Rehabilitierung und Entschädigung schnell zu beschließen und auch schnell und unkompliziert umzusetzen. Der Nachweis soll einfach sein, die Antragstellung kann durch eidesstattliche Erklärung begonnen werden. Die Haushaltsmittel für die individuelle Entschädigung sind schon geplant, das zeigt die Ernsthaftigkeit des Justizministers. Die Kehrseite: Die Pauschalierung führt zu niedrigen Entschädigungen. Was völlig fehlt ist eine Kollektiventschädigung. Diese schulden wir den Männern, die die Rehabilitierung nicht mehr erleben. Das Stiftungskapital der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld sollte deutlich angehoben werden.“
Für viele Betroffene sei nicht nur durch die Verurteilung selbst, sondern auch durch die dauernde Angst vor Verfolgung das Leben zur Qual geworden. Spröde ergänzt:
„Diese Menschen haben oft nicht die Karriere gemacht, die sie machen wollten. Die ständige Angst sich zu exponieren, erkannt zu werden, hat zu Existenzen im Schatten geführt. Oft sind Homosexuelle nicht verhaftet worden, haben aber dennoch heute weniger zum Leben als sie es sich eigentlich hätten erarbeiten können. Viele leben heute in Einsamkeit und relativer Armut. Deshalb ist es für uns wichtig, dass die Entschädigung auch als Rente ausgezahlt werden kann und die Auszahlung nicht auf Altersrente und Sozialleistungen angerechnet wird.“