Rehabilitierung der Opfer des §175 StGB: Entschädigungsregelungen nachbessern

Der Völklinger Kreis (VK), der Berufsverband schwuler Führungskräfte und Selbständiger, hat eine schnelle Rehabilitierung der Opfer des früheren § 175 StGB gefordert. Der VK-Vorsitzende Michael Kauch betonte:

„Schon der Respekt vor dem Alter vieler noch lebender Männer, die nach § 175 StGB verurteilt wurden, gebietet dies. Sie wurden ihrer Berufs- und Lebenschancen beraubt.“ Deshalb müsse das Gesetzgebungsverfahren jetzt zügig vorangetrieben werden.

Der VK fordert allerdings eine Nachbesserung der Entschädigungsregelungen. Alf Spröde, Politik-Vorstand des VK, erklärt dazu:

„Wir begrüßen pauschalierte Zahlungen für die noch lebenden Opfer. Sie sollten aber die Wahl bekommen, die Entschädigung auch als Rente zu erhalten. Diese soll dann nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden. Entsprechende Regelungen gibt es bereits bei anderen Entschädigungszahlungen.“

Außerdem, so Spröde, müsse der Staat mit einer kollektiven Entschädigung dazu beitragen, über die Ungerechtigkeiten aufzuklären, die Einzelschicksale für kommende Generationen durch Bildung und Forschung zu dokumentieren und eine Wiederholung zu verhindern. „Dazu muss eine nennenswerte Aufstockung des Stiftungskapitals der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erfolgen, alternativ eine langfristige Zusage für Projektförderungen an die Stiftung“, fordert VK-Vorstand Alf Spröde.